{"id":17306,"date":"2023-10-12T14:49:14","date_gmt":"2023-10-12T12:49:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/?p=17306"},"modified":"2023-10-12T14:54:53","modified_gmt":"2023-10-12T12:54:53","slug":"digitale-zeiterfassung-wird-pflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/digitale-zeiterfassung-wird-pflicht-17306\/","title":{"rendered":"Der EuGH macht digitale Zeiterfassung zur Pflicht"},"content":{"rendered":"
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein Urteil von gro\u00dfer Bedeutung erlassen. Gem\u00e4\u00df dem Aktenzeichen 1 ABR 22\/21 wurde klargestellt, dass alle Arbeitgeber nach \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu angehalten sind, ein System zur Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu implementieren. Bemerkenswert ist, dass das BAG in der Begr\u00fcndung seines Urteils explizit auf eine vorangegangene Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf die Pflicht zur Zeiterfassung Bezug nimmt.<\/p>\n
Bereits im Mai 2019 hatte der EuGH ein Grundsatzurteil erlassen, das besagt, dass alle Unternehmen in der Europ\u00e4ischen Union Systeme implementieren m\u00fcssen, mit denen die Besch\u00e4ftigten ihre Arbeitszeiten erfassen k\u00f6nnen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Systeme wurde jedoch den einzelnen Mitgliedsl\u00e4ndern \u00fcberlassen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der im Herbst 2021 anstehenden Bundestagswahl wurde dieses Urteil in Deutschland zun\u00e4chst nicht in nationales Recht umgesetzt.<\/p>\n
Es gibt Ausnahmen f\u00fcr kleine Betriebe. Geplant ist, wer weniger als 10 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, soll von der Pflicht der elektronischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden.<\/p>\n
F\u00fcr Unternehmen ergibt sich aus diesen Urteilen die klare Verpflichtung, in ihren Betrieben Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit der Besch\u00e4ftigten einzuf\u00fchren. Laut EuGH muss die Erfassung der Arbeitszeit verl\u00e4sslich, objektiv und leicht zug\u00e4nglich sein. Zwar ist die Nutzung elektronischer Systeme nicht explizit vorgeschrieben, jedoch muss das System revisionssicher und f\u00fcr die Arbeitnehmer praktikabel sein.<\/p>\n
Seit dem 13. April 2023 liegt ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums vor, der als Reaktion auf die genannten Urteile die Nutzung elektronischer Zeiterfassungssysteme festschreibt. Dieser Gesetzentwurf muss noch vom Bundeskabinett und dem Bundestag verabschiedet werden, um g\u00fcltig zu werden. Dennoch sind Unternehmen bereits jetzt auf Basis des erw\u00e4hnten \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, entsprechende Systeme zu implementieren. Dabei reicht es nicht aus, die Systeme lediglich bereitzustellen; die Arbeitgeber m\u00fcssen deren Nutzung aktiv sicherstellen.<\/p>\n
<\/p>\n
Kurz gesagt: Die Einf\u00fchrung eines digitalen Zeiterfassungssystems bringt f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer signifikante Vorteile im Vergleich zur herk\u00f6mmlichen Papiermethode mit sich. Durch die digitale Handhabung l\u00e4sst sich der Verwaltungsaufwand erheblich minimieren.<\/p>\n
Zu dokumentieren sind der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, Pausenzeiten, Ruhezeiten sowie die gesamte Arbeitszeit. Ein Zeiterfassungssystem erm\u00f6glicht es, die gesammelten Daten direkt in ein Lohn- und Buchhaltungssystem zu \u00fcbertragen. Dies kann gegebenenfalls durch weitere Schnittstellen zu einem Projektmanagement-Tool erg\u00e4nzt werden. Selbstverst\u00e4ndlich muss das System so konzipiert sein, dass weder unbefugter Zugriff noch Datenverlust m\u00f6glich sind.<\/p>\n
F\u00fcr Sie als Arbeitgeber sowie f\u00fcr Ihre Arbeitnehmer sind Transparenz und Rechtssicherheit gew\u00e4hrleistet. Bei eventuellen Unklarheiten, beispielsweise in der Lohn- und Gehaltsabrechnung, k\u00f6nnen die gespeicherten Daten jederzeit zur \u00dcberpr\u00fcfung der geleisteten Arbeitszeit herangezogen werden.<\/p>\n
Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht die digitale Zeiterfassung eine pr\u00e4zise \u00dcberpr\u00fcfung des Arbeitsaufwands f\u00fcr abgeschlossene Projekte. Auf Basis der vorhandenen Daten kann die Ressourcenplanung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Projekte deutlich genauer durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n
In Diskussionen um die Arbeitszeiterfassung wird oft das Ende der Vertrauensarbeitszeit bef\u00fcrchtet. Diese Sorge ist jedoch unbegr\u00fcndet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber keine festen Zeiten f\u00fcr Arbeitsbeginn und -ende vorgibt, sondern lediglich die t\u00e4gliche Arbeitsdauer. Durch die digitale Zeiterfassung wird die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten pr\u00e4ziser nachgewiesen.<\/p>\n
Da die Arbeitnehmer jederzeit Zugriff auf ihre erfassten Daten haben, wird die digitale Zeiterfassung auch zu einem Instrument der Selbstorganisation und -optimierung. So kann jeder Besch\u00e4ftigte leicht \u00fcberpr\u00fcfen, wie viel Zeit er f\u00fcr die Erledigung bestimmter Aufgaben ben\u00f6tigt hat.<\/p>\n
<\/p>\n
Die digitale Zeiterfassung hat sich als unverzichtbares Instrument in der modernen Arbeitswelt etabliert. Doch welche Varianten gibt es und wie kann die Aufzeichnung der t\u00e4glichen Arbeitszeit optimal eingesetzt werden?<\/p>\n
Ein station\u00e4res Terminal dient als zentrale Anlaufstelle f\u00fcr die Zeiterfassung und wird oft am Eingangsbereich eines Unternehmens oder einer Abteilung platziert. Es funktioniert \u00e4hnlich wie eine traditionelle Stechuhr und ist ideal f\u00fcr Produktionsst\u00e4tten oder Gesch\u00e4ftsbereiche, in denen die Mitarbeiter physisch anwesend sein m\u00fcssen.<\/p>\n
F\u00fcr B\u00fcroarbeitspl\u00e4tze und das Homeoffice bietet sich die Zeiterfassung \u00fcber einen Webbrowser oder eine installierte Desktop-App an. Diese Methode ist besonders praktikabel, wenn der Arbeitscomputer mit dem Softwaresystem des Unternehmens online verbunden ist.<\/p>\n
F\u00fcr Mitarbeiter im Au\u00dfendienst oder an dezentralen Standorten, die nicht st\u00e4ndig mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden sind, eignen sich mobile Apps zur Zeiterfassung. Die Zeiterfassung per App erm\u00f6glicht das Erfassen und Dokumentieren der Arbeitszeit flexibel und standortunabh\u00e4ngig.<\/p>\n
In den meisten digitalen Zeiterfassungssystemen ist die Handhabung denkbar einfach. Es sind keine manuellen Eintr\u00e4ge f\u00fcr Anmeldung, Abmeldung oder Pausen erforderlich. Stattdessen l\u00e4uft im Hintergrund eine Uhr, die gesetzliche Pausenzeiten bereits ber\u00fccksichtigt. Ein einfacher Klick auf einen Button gen\u00fcgt, und das System registriert automatisch den Zeitpunkt und den Mitarbeiter.<\/p>\n
Alle Nutzer haben Zugriff auf ihr pers\u00f6nliches Mitarbeiterkonto. So k\u00f6nnen sie jederzeit ihren aktuellen Stand an \u00dcber- oder Minusstunden einsehen. F\u00fcr Arbeitgeber besteht zudem die M\u00f6glichkeit, individuelle Regelungen wie Kernarbeitszeiten oder maximale \u00dcberstundenanzahl zu hinterlegen. Dar\u00fcber hinaus kann in Echtzeit \u00fcberpr\u00fcft werden, welche Mitarbeiter aktuell eingestempelt sind.<\/p>\n
<\/p>\n
Die Arbeitszeiterfassung ist ein kritischer Bestandteil des betrieblichen Alltags, der jedoch oft zu Fehlern und Unklarheiten f\u00fchren kann. In diesem Artikel erl\u00e4utern wir, wie digitale Zeiterfassungssysteme diese Probleme effektiv adressieren.<\/p>\n
Die klassische Arbeitszeiterfassung auf Papier ist nicht nur umst\u00e4ndlich, sondern auch fehleranf\u00e4llig. Manuell m\u00fcssen die Arbeitsstunden und alle anderen Daten sp\u00e4ter in der Lohnbuchhaltung aufgezeichnet werden, was zu Ungenauigkeiten f\u00fchren kann, insbesondere wenn Eintr\u00e4ge versp\u00e4tet oder aus der Erinnerung heraus gemacht werden.<\/p>\n
Im Gegensatz dazu erm\u00f6glicht die digitale Zeiterfassung eine pr\u00e4zise und unkomplizierte Erfassung der Arbeitszeit mit nur einem Klick. Diese Daten werden automatisch im Mitarbeiterkonto gespeichert und direkt an die Lohnbuchhaltung gesendet, ohne dass manuelle Zwischenschritte erforderlich sind.<\/p>\n
Digitale Zeiterfassungssysteme sind flexibel und k\u00f6nnen \u00fcber mobile Apps auch unterwegs genutzt werden. Dies ist besonders n\u00fctzlich f\u00fcr Mitarbeiter im Au\u00dfendienst oder an dezentralen Standorten.<\/p>\n
Die digitale Speicherung der Arbeitszeiten schafft Transparenz f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Parteien haben jederzeit Zugriff auf die Daten, die sicher gespeichert sind und nicht manipuliert werden k\u00f6nnen. Dies gew\u00e4hrleistet sowohl Datensicherheit als auch Datenschutz.<\/p>\n
Die M\u00f6glichkeit, projektbezogene Arbeitszeiten zu erfassen, erleichtert die Auswertung des Arbeitsaufwands f\u00fcr laufende und abgeschlossene Projekte und unterst\u00fctzt die Ressourcenplanung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vorhaben.<\/p>\n
Nicht zuletzt hilft die digitale Zeiterfassung Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die Daten sind jederzeit f\u00fcr Berichte, Abrechnungen oder Audits verf\u00fcgbar und liegen bereits in einem digitalen Format vor, das keine manuelle \u00dcbertragung erfordert.<\/p>\n
<\/p>\n
Die digitale Arbeitszeiterfassung ist mehr als nur ein Trend; sie ist eine Notwendigkeit, die zahlreiche Vorteile f\u00fcr Unternehmen bietet. In diesem Fazit fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen.<\/p>\n
Durch die Nutzung eines digitalen Zeiterfassungssystems erf\u00fcllen Unternehmen nicht nur die bestehenden gesetzlichen Anforderungen, sondern sind auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige gesetzliche \u00c4nderungen ger\u00fcstet. Das System gew\u00e4hrleistet die Einhaltung der Vorgaben des EuGH hinsichtlich Verl\u00e4sslichkeit, Objektivit\u00e4t und leichter Zug\u00e4nglichkeit der erfassten Daten.<\/p>\n
Digitale Zeiterfassungssysteme bieten eine Reihe von Funktionen, die den Mitarbeitern die eigenverantwortliche Zeiterfassung erleichtern:<\/p>\n
Die Systeme erleichtern die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch die Bereitstellung aufbereiteter Daten, die direkt weiterverarbeitet werden k\u00f6nnen. Die Integration mit Projektmanagementtools erm\u00f6glicht zudem eine einfache Berechnung und Verg\u00fctung projektbezogener Arbeitszeiten.<\/p>\n
Digitale Zeiterfassung reduziert die Fehleranf\u00e4lligkeit, die bei manueller Erfassung und Daten\u00fcbertragung auftreten kann. Ein Klick gen\u00fcgt, und das System erfasst den Zeitpunkt automatisch.<\/p>\n
Das System bietet vollst\u00e4ndige Transparenz f\u00fcr alle berechtigten Personen und den jeweiligen Mitarbeiter. Die Daten\u00fcbertragung erfolgt verschl\u00fcsselt, und der Zugriff ist nur einem autorisierten Personenkreis gestattet.<\/p>\n
Die digitale Arbeitszeiterfassung vereinfacht nicht nur die Verwaltung der Arbeitszeiten, sondern minimiert auch Fehler und sorgt f\u00fcr Rechtssicherheit. Angesichts der bevorstehenden gesetzlichen \u00c4nderungen ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um ein solches System in Ihrem Unternehmen zu implementieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein Urteil von gro\u00dfer Bedeutung erlassen. Gem\u00e4\u00df dem Aktenzeichen 1 ABR 22\/21 wurde klargestellt, dass alle Arbeitgeber nach \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu angehalten sind, ein System zur Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu implementieren. Bemerkenswert ist, dass das BAG in […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":17309,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","rank_math_lock_modified_date":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[30,28],"tags":[],"class_list":["post-17306","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ratgeber","category-news"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17306"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17306"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17306\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17320,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17306\/revisions\/17320"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17309"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17306"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=17306"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bajorat-media.com\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=17306"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}